Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Custom Chrome Europe GmbH

1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (i. F. VKB) finden unter Ausschluss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers und vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen von uns Anwendung. Sie gelten nur für Verträge über Verkäufe, Lieferungen und sonstige Leistungen (i. F. Lieferungen), die wir mit einem Unternehmer i. S. d. § 310 Abs. 1 BGB als Kunden (i. F. Besteller) abschließen. Auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen, binden uns die Geschäftsbedingungen des Bestellers nicht.

2. Angebot, Bestellung und Unterlagen
Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen und mündliche Vereinbarungen sind für uns nur verbindlich, wenn und soweit wir sie schriftlich, fernschriftlich oder formularmäßig bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware und der Rechnung entsprechen. Wir behalten uns an allen Angeboten und sonstigen Unterlagen sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen ohne Zustimmung durch uns weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden und sind nach Abwicklung des Vertrages bzw. bei Scheitern der Vertragsverhandlungen an uns zurückzugeben. Bzgl. der in den Unterlagen verwandten Kennzeichen und sonstigen Schutzrechte Dritter übernehmen wir nach Maßgabe der Bestimmungen in Ziffer 9 dieser VKB keine Haftung.

3. Berechnung, Preise
Es gelten unsere Angebotspreise. Sofern keine besonderen Preise vereinbart wurden, stellen wir die Preise gemäß unserer am Versandtag gültigen Preisliste in Rechnung zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und Verpackungs- und Versandkosten. 

4. Beschaffenheit, Liefermodalitäten, Versand und Gefahrenübergang
Die Lieferung erfolgt nach Maßgabe unserer Warenbeschreibung bzw. der vereinbarten Beschaffenheiten. Eigenschaften der Waren, die der Besteller nach unseren öffentlichen Äußerungen oder denen unserer Gehilfen, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung der Waren, oder aufgrund eines Handelsbrauchs erwarten kann, gehören nur dann zur vereinbarten Beschaffenheit, wenn sie ausdrücklich in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung wiedergegeben sind. Garantien sind nur dann verbindlich für uns, wenn wir sie in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung als solche bezeichnet haben und dort auch unsere Verpflichtungen aus der Garantie im Einzelnen festgehalten sind.
Unsere Leistungsverpflichtung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet worden. Vereinbarte Liefertermine beziehen sich auf den Eingang der Ware. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Die darüber erteilten Rechnungen sind unabhängig von der Gesamtlieferung zahlbar. Versandart und Versandweg werden von uns gewählt. Wir werden uns nach Möglichkeit bemühen, Wünsche des Bestellers zu berücksichtigen; hierdurch bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Bestellers.
Bei schuldhafter Überschreitung der Lieferfrist kann der Besteller nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Im Übrigen haften wir auf Schadensersatz wegen Lieferverzug nach den Bestimmungen gem. Ziff. 9 dieser VKB. Diese Rechte entfallen, sofern der Besteller die verspätet gelieferte Ware annimmt.
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware bzw. deren Übergabe an die den Transport ausführende Person auf den Besteller über. Dies gilt auch bei Teillieferungen und auch dann, wenn ausnahmsweise wir die Ware selbst ausliefern. Verzögert sich die Übergabe aus vom Besteller zu vertretenen Gründen, so geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft an den Besteller an diesen über.
Eine Versicherung für Transportschäden werden wir nur auf Wunsch des Bestellers in seinem Namen und auf seine Rechnung abschließen.

5. Höhere Gewalt
Unvorhergesehene Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitungen oder Ausfälle von Vorlieferanten (einschließlich interner Lieferanten unseres Konzerns), Energie- oder Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen sowie Streiks, Aussperrungen, behördliche Verfügungen und andere Fälle höherer Gewalt befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung die davon betroffene Partei von der Verpflichtung zur Lieferung bzw. Abnahme, wenn sie die Störung nicht zu vertreten hat. Wird hierdurch die Lieferung bzw. Abnahme um mehr als 1 Monat verzögert, so ist jede der Parteien unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche berechtigt, hinsichtlich der von der Liefer- bzw. Abnahmestörung betroffenen Menge vom Vertrag zurückzutreten.

6. Zahlungskonditionen
Soweit keine besondere Vereinbarung besteht, sind unsere Rechnungen sofort fällig und nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Kürzungen für Bankspesen, Porto etc. werden nicht anerkannt. Wechsel nehmen wir nur dann in Zahlung, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist. Wechseldiskont und Bankspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Bei Zahlung durch Scheck haftet der Besteller für einen etwaigen Scheckverlust auf dem Übermittlungsweg. Bei Zahlung per Kreditkarte werden VISA und MASTERCARD akzeptiert. Bei Lastschrifteinzügen auf Basis erteilter SEPA-Mandate (Basislastschrift-Mandat/Firmenlastschrift-Mandat) wird die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) auf 2 Werktage verkürzt.

7. Zahlungsverzug, Aufrechnung
Bei Zahlungsverzug sowie bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers sind wir befugt, für ausstehende Lieferungen Vorauszahlung zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung fällig zu stellen. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Besteller mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist. Wir sind befugt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Gegenüber unseren Forderungen kann der Besteller nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

8. Mängelrüge, Mängelhaftung
Der Besteller hat zu prüfen, ob die gelieferte Ware von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit und für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist. Wird diese Prüfung unterlassen, nicht in dem gebotenen Umfang durchgeführt oder werden erkennbare Mängel, einschließlich Mengenabweichungen oder Falschlieferungen nicht unverzüglich nach Erhalt der Ware uns angezeigt, so gilt die Ware hinsichtlich solcher Mängel als genehmigt. Nicht erkennbare Mängel gelten als genehmigt, wenn sie uns nicht unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 12 Monate nach Auslieferung der Ware am Versandort angezeigt werden. Äußerlich erkennbare Transportschäden sind unverzüglich, äußerlich nicht erkennbare Transportschäden innerhalb von 3 Tagen nach Eintreffen der Ware anzuzeigen. Transportschäden sind in erster Linie dem verantwortlichen Frachtführer anzuzeigen. Beanstandungen sind jedenfalls schriftlich unter Angabe der Bestelldaten und der Rechnungs- und Versandnummern sowie der Kenn-Nummer der beanstandeten Ware zu erheben. Wir sind nicht verpflichtet, Waren, die uns ohne unser vorheriges Einverständnis zurückgeschickt werden, anzunehmen, zurückzusenden oder für ihre Aufbewahrung zu sorgen. Beschaffenheitsgarantien werden von uns grundsätzlich nicht übernommen, es sei denn diese wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart. Insbesondere sind Eingaben in Katalogen, Preislisten und sonstigen dem Käufer von uns überlassenen Informationen keinesfalls als Beschaffenheitsgarantien zu verstehen.
Auf Verlangen von uns ist die beanstandete Ware bzw. sind deren beanstandeten Teile an uns auf unsere Kosten zur Prüfung zurückzusenden. Erweist sich die Mängelanzeige als unberechtigt, steht uns ein entsprechender Schadensersatz zu.
Etwaige Ansprüche des Bestellers wegen eines Mangels sind auf das Recht der Nacherfüllung beschränkt. Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen zu tragen, soweit diese sich nicht dadurch erhöhen, dass die Lieferung nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Weitergehende Ansprüche sind vorbehaltlich von nach Ziffer 9 beschränkten Schadensersatzansprüchen ausgeschlossen. Werden die auf den Verpackungen oder in der beigefügten Dokumentation angegebenen Lagerbedingungen und Haltbarkeitsfristen nicht eingehalten, so entfällt für uns jegliche Haftung. Die Beweislast für die ordnungsgemäße Lagerung und die Einhaltung der Haltbarkeitsfristen trifft den Besteller.
Ansprüche unserer Besteller wegen Mängeln verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung der Waren beim Besteller, sofern wir nicht vorsätzlich oder arglistig gehandelt haben. Die Verjährungsfrist von einem Jahr gilt ferner nicht bei einer von uns übernommenen Garantie gem. § 443 BGB sowie wegen Mängeln, wenn der Schaden auf grobem Verschulden der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten von uns beruht oder es sich um Personenschäden handelt.
Die vorstehenden Regelungen gelten unbeschadet der Bestimmungen des § 377 HGB nicht für die Rückgriffsansprüche des Bestellers, falls die Waren an einen Verbraucher weiterverkauft werden. Solche Rückgriffsansprüche bestehen aber jedenfalls nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer (Verbraucher) keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Im Falle der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch den Verbraucher (Endabnehmer) gegenüber dem Besteller ist der Besteller verpflichtet, uns dies unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Tagen ab Kenntniserlangung hiervon und in jedem Fall vor der Befriedigung solcher Ansprüche schriftlich anzuzeigen. Wir behalten uns das Recht vor, solche Ansprüche des Verbrauchers entweder selbst zu erfüllen oder durch den Hersteller der Ware erfüllen zu lassen. Im Falle der Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen durch den Besteller selbst sind wir lediglich verpflichtet, Ersatz für diejenigen Aufwendungen zu leisten, zu denen der Besteller gesetzlich verpflichtet war. Wir sind berechtigt, solche Rückgriffsansprüche des Bestellers nach unserer Wahl entweder durch Zahlung des entsprechenden Geldbetrages oder durch Erteilung einer Warengutschrift zu erfüllen. Werden Schadensersatzansprüche im Wege des Rückgriffs geltend gemacht, so gelten hierfür die Beschränkungen nach Ziff. 9.

9. Haftungsbeschränkung
Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sowie leichte Fahrlässigkeit bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten oder Kardinalpflichten in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise. Wenn wir hiernach für leichte Fahrlässigkeit haften, ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt auch im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung durch einfache Erfüllungsgehilfen (also nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte). In den Fällen der Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf höchstens den dreifachen Betrag des Wertes der betroffenen Lieferung bzw. bei reinen Vermögensschäden auf höchsten den zweifachen Betrag des Wertes der betroffenen Lieferung begrenzt.
Schadensersatzansprüche verjähren in zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in dem der Besteller Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf die Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht in Fällen auf Vorsatz zurückzuführender Schadensersatzansprüche.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund, einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Veräußert der Besteller die Liefergegenstände unverändert oder nach Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung mit anderen Waren, so stellt er uns im Innenverhältnis von Produkthaftungsansprüchen Dritter frei, sofern er für den die Haftung auslösenden Fehler verantwortlich ist. Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen für arglistig verschwiegene Mängel sowie für übernommene Beschaffenheitsgarantien.
Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
Die Haftungsbeschränkungen gelten auch dann, wenn die Waren nur der Gattung nach bestimmt sind. Sie gelten sinngemäß für Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter oder Beauftragte.

10. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an den gelieferten Waren bleibt zur Sicherung aller Ansprüche vorbehalten, die uns aus der gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindung bis zum Ausgleich aller Salden gegen den Besteller zustehen. Der Besteller tritt bereits jetzt seine Forderungen aus der Veräußerung von Vorbehaltsware aus unseren gegenwärtigen und künftigen Warenlieferungen mit sämtlichen Nebenrechten im Umfang unseres Eigentumsanteils zur Sicherung an uns ab. Wird Vorbehaltsware zusammen mit anderen Sachen zu einem Gesamtpreis veräußert, so beschränkt sich die Abtretung auf den anteiligen Betrag unserer Rechnung (einschließlich Umsatzsteuer) für die mitveräußerte Vorbehaltsware. Solange der Besteller seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns ordnungsgemäß nachkommt, darf er über die in unserem Eigentum stehende Ware im ordentlichen Geschäftsgang verfügen und die an uns abgetretenen Forderungen selbst einziehen. Sicherungsübereignungen, Verpfändungen und Forderungsabtretungen darf der Besteller nur mit unserer Zustimmung vornehmen. Bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers sind wir berechtigt, die ihm eingeräumte Verfügungs- und Einziehungsbefugnis zu widerrufen und die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen sowie die Vorbehaltsware ohne vorherigen Rücktritt vom Vertrag zurückzunehmen; ein Rücktritt vom Vertrag liegt nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigen, und bedarf keiner vorherigen Fristsetzung. Falls der Eigentumsvorbehalt nach den im Lande des Bestellers geltenden gesetzlichen Bestimmungen nicht oder nur begrenzt zulässig ist, beschränken sich unsere vorbezeichneten Rechte auf den gesetzlich zulässigen Umfang.

11. Rücknahme und Umtausch
Vorbehaltlich der Rücknahme mangelhafter Ware gemäß Ziff. 8 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat der Besteller das Recht zum Umtausch mangelfreier Ware bzw. zu deren Rückgabe gegen Gutschrift des Kaufpreises gemäß den nachfolgenden Bestimmungen:
Rücknahme und Umtausch von Ware kann grundsätzlich nur erfolgen, wenn der Besteller zuvor eine Rücksendenummer (RMA) erhalten hat. Eine solche Rücksendenummer erhält der Besteller von uns auf schriftliche oder telefonische Anfrage bei uns; er hat dabei seine Kundennummer, die Artikelnummer des Rücksendeartikels, die Rechnungsnummer und den Grund der Rücksendung anzugeben. Die Rücksendenummer muss gut sichtbar auf der Verpackung der zurückzusendenden Ware angebracht werden. Zurückgesandte Ware, für die keine Rücksendenummer existiert oder bei der die Rücksendenummer nicht in der zuvor beschriebenen Weise auf der Verpackung vermerkt ist, wird von uns nicht angenommen und auf Kosten des Bestellers zurückgeschickt. Rücksendungen sind nach den Richtlinien unseres Kundenservice-Beraters zu handhaben und erfolgen grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Wir werden dem Besteller entsprechende Rücksendeformulare zur Verfügung stellen. Die Rücksendung von Ware, deren Rechnungsdatum sechs Monate oder länger zurückliegt, muss zuvor vom zuständigen Verkaufsleiter genehmigt werden und kann nur gegen Entrichtung einer Wiedereinlagerungsgebühr erfolgen. In unbeschädigter Original-Verpackung werden 10% und bei beschädigter Verpackung 15% des Rechnungspreises berechnet. Die Mindestgebühr für die Wiedereinlagerung beträgt 15 Euro pro Artikel.
Rücknahme und Umtausch von beschädigter oder gebrauchter oder sonstiger Ware, die nicht in neuwertigem Zustand ist, oder von Ware, die nicht unmittelbar von uns bezogen wurde, ist ausgeschlossen; in einem solchen Fall wird die Ware an den Besteller auf dessen Kosten zurückgesandt. Sonderangebote oder Auslaufprodukte sind ebenfalls von Rücknahme oder Umtausch ausgeschlossen. Elektrische Teile, die bereits vom Besteller oder einem Dritten installiert worden sind, werden nicht zurückgenommen und/oder gutgeschrieben. Serienprodukte, denen ein Originalherstellerzertifikat beilag, müssen mit diesem Zertifikat zusammen an uns zurückgesandt werden; anderenfalls wird weder eine Gutschrift erstellt noch erfolgt ein Umtausch.
Überdies besteht kein Anspruch des Bestellers auf Entschädigung für aufgewandte Arbeitszeit, insbesondere Lackierarbeiten.
Wir behalten uns das Recht vor, Rückgabe und Umtausch abzulehnen, wenn der vom Besteller angegebene Rücksendegrund nicht den Tatsachen entspricht. Lehnen wir nach den vorstehenden Bestimmungen die Rücksendung oder den Umtausch der Ware ohne berechtigten Grund ab, ist dies vom Besteller innerhalb einer Frist von sechzig Tagen zu beanstanden; anderenfalls sind Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen.

12. Ablehnung von Lieferungen
Verweigert der Besteller die Annahme von ihm bestellter und ordnungsgemäß gelieferter Ware, können wir eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 15% des Rechnungspreises verlangen; darüber hinaus trägt der Besteller sämtliche Transport- und Verpackungskosten. Nach zwei abgelehnten Lieferungen innerhalb eines Kalenderjahres werden wir das Kundenkonto auf Vorauszahlung umstellen.

13. Markenrechte und sonstige gewerbliche Schutzrechte
Die für uns geschützten oder an uns lizenzierten Marken dürfen nur mit unserer besonderen schriftlichen Zustimmung im Zusammenhang mit den vom Besteller hergestellten Erzeugnissen benutzt werden.
Schreibt der Besteller durch bestimmte Anweisungen, Angaben, Unterlagen Entwürfe oder Zeichnungen vor, wie die Liefergegenstände gefertigt sein sollen, so übernimmt der Bestellter die Gewähr dafür, dass durch uns die Rechte Dritter, wie Patente, Gebrauchmuster oder sonstige Schutz- und Urheberrechte nicht verletzt werden. Der Besteller stellt uns von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen einer solchen Verletzung gegen uns geltend machen mögen.

14. Versicherung
Der Besteller ist verpflichtet, eine angemessene Diebstahls- und Feuerversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. 

15. Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Grolsheim.

16. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Sofern nicht ein ausschließlicher gesetzlicher Gerichtsstand besteht, ist Gerichtsstand für alle vermögensrechtlichen Klagen Grolsheim, für Klagen durch uns auch der allgemeine Gerichtsstand des Bestellers. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen, es findet ausschließlich das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. 

17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen unwirksam sein, berührt dies im Zweifel nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. 

Besondere Hinweise:
Wir speichern und verarbeiten zur Geschäftsabwicklung notwendige personenbezogene Daten unserer Besteller. Hinweise des Bestellers auf mit uns bestehende Geschäftsbeziehungen zu Werbezwecken bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung.


 

9/2014

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